Oberlandesgericht Koblenz
Das Oberlandesgericht Koblenz ist eines von zwei Oberlandesgerichten des Bundeslandes Rheinland-Pfalz und bildet zusammen mit dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken die Spitze der ordentlichen Gerichtsbarkeit dieses Bundeslandes.
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Gerichtssitz und -bezirk
Das Oberlandesgericht hat seinen Sitz in Koblenz. Der Gerichtsbezirk liegt östlich des OLG-Bezirks Zweibrücken.
Der beim Oberlandesgericht Koblenz gebildete Senat für Staatsschutzsachen ist aufgrund eines Staatsvertrages mit dem Saarland auch für saarländische Staatsschutzsachen zuständig.
Geschichte
Das OLG Koblenz wurde 1946 gegründet. Es hatte keinen unmittelbaren Vorgänger, sondern wurde als Folge der Aufteilung der ehemals preußischen Rheinprovinz errichtet.
Gerichtsgebäude
Untergebracht ist das Oberlandesgericht Koblenz in den Anwesen Stresemannstraße 1 und Regierungsstraße 7.
Ãœber- und nachgeordnete Gerichte
Dem Oberlandesgericht Koblenz ist allein der Bundesgerichtshof in Karlsruhe übergeordnet. Nachgeordnet sind dem Gericht die Landgerichte in Bad Kreuznach , Koblenz , Mainz und Trier mit den diesen jeweils nachgeordneten Amtsgerichten .
Leitung
An der Spitze des Oberlandesgerichts Koblenz steht dessen Präsident Dr. Heinz Georg Bamberger .
Literatur
50 Jahre Oberlandesgericht und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz 1996, Schriftenreihe des Ministeriums der Justiz. Band 5. Peter Lang Verlag 1996
Weblink
Internetpräsenz des Oberlandesgerichts Koblenz
Kategorien : Oberes Landesgericht | Koblenz
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